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   VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 1231/12   

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https://dejure.org/2012,33930
VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 1231/12 (https://dejure.org/2012,33930)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.10.2012 - 12 S 1231/12 (https://dejure.org/2012,33930)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 12 S 1231/12 (https://dejure.org/2012,33930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung für Zweitausbildung; Projektstudium "Filmmusik und Sounddesign" an der Filmakademie Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderung eines zweijährigen Projektstudiums "Filmmusik und Sounddesign" der Filmakademie Baden-Württemberg auf der Grundlage von § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Filmakademie Baden-Württemberg; Filmmusik und Sounddesign; Erstausbildung; Zweitausbildung; Bachelor; Diplom; Bolognaprozess; Filmtonmeister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Förderung einer Zweitausbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 123 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 21.85

    Weiter Ausbildung - Förderungsfähigkeit - Angestrebtes Ausbildungsziel -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 1231/12
    Insbesondere nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12.03.1987 - 5 C 21.85 - BVerwGE 77, 122 = NVwZ 1987, 890) kann nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG eine weitere Ausbildung, deren berufsqualifizierender Abschluss zusammen mit dem Abschluss der früheren Ausbildung die Ausübung des angestrebten Berufs erst ermöglicht, dann gefördert werden, wenn das Erfordernis zweier erfolgreich abgeschlossener Ausbildungen auf einer tatsächlichen Einstellungspraxis beruht und der Entschluss zur Durchführung der weiteren Ausbildung erst während oder nach Abschluss der ersten Ausbildung gefasst worden ist.

    Es besteht danach kein Anlass, bei der Anwendung von § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG zwischen praktischer Übung und rechtlicher Normierung zu unterscheiden, zumal der Wortlaut der Vorschrift nicht erkennen lässt, dass eine solche Unterscheidung geboten sein könnte (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 12.03.1987 - 5 C 21.85 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 1231/12
    Denn § 7 Abs. 1a BAföG kommt insofern keine ausschließende Wirkung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.05.2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124; BSG, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.10.2011 - 2 LB 13/11 - NVwZ-RR 2012, 238).

    Für bloße ergänzende weitere Ausbildungen enthält das Gesetz mit der Regelung in § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG eine ausdrückliche und abschließende Fördervorschrift (BVerwG, Urteil vom 15.05.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 78.06

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 1231/12
    Eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG sei aber aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 - nicht ausgeschlossen.

    Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 - (juris) bemüht, ergibt sich aus dieser Entscheidung nicht, dass eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG auch auf Studiengänge an Ausbildungsstätten in Betracht käme, die keine Hochschulen im Rechtssinne darstellen.

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 1231/12
    Die Vorschrift bezweckt allein die Klarstellung, dass Bachelor- und (konsekutiver) Masterstudiengang förderungsrechtlich eine einheitliche Ausbildung im Sinne von § 7 Abs. 1 BAföG darstellen und gemeinsam den darin formulierten Grundanspruch auf Förderung grundsätzlich nur einer Ausbildung ausschöpfen (BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R - juris).
  • OVG Sachsen, 06.11.2008 - 1 B 188/07

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; Fachrichtungswechsel;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 1231/12
    Bloße Zulassungsregelungen für ein Studium bewirken im Übrigen ohnehin nicht gleichsam selbstverständlich, dass die dadurch erfolgte Verknüpfung zweier Studiengänge eine Studienfolge "neuer Art" im Sinne des Bolognaprozesses hervorruft (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.11.2008 - 1 B 188/07 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 13/11

    Förderfähigkeit eines nicht-konsekutiven Master-Studiums; Härtefallfreibetrag für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 1231/12
    Denn § 7 Abs. 1a BAföG kommt insofern keine ausschließende Wirkung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.05.2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124; BSG, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.10.2011 - 2 LB 13/11 - NVwZ-RR 2012, 238).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15

    Bewilligung des Sachkostenbeitrags der Schulen für Erziehungshilfe an die

    Dass es in seiner Entscheidung vom 10. Januar 2014 letztlich zum gleichen Ergebnis wie im Bescheid vom 12. April 2013 kommt, spricht nicht gegen die Einordnung als neuen Verwaltungsakt (vgl. zu den rechtlichen Gesichtspunkten dieser Qualifikation des Bescheids vom 10.01.2014: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.09.2014 - 1 S 1010/13 - juris Rn. 18, Urteil vom 17.12.2013 - 4 S 1783/12 - juris Rn. 12 und Urteil vom 09.10.2012 - 12 S 1231/12 - juris Rn. 53; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl., 2016, § 35 Rn. 97 ff.; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., 2014, § 42 Rn. 25; Windoffer, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 35 Rn. 89).

    Soweit die Kammer auch den Bescheid vom 12. April 2013 teilweise aufgehoben hat, ist dies aus Gründen der Klarstellung sachgerecht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.2012 - 12 S 1231/12 - juris Rn. 53).

  • OVG Sachsen, 20.11.2012 - 1 A 7/12

    Bachelorstudiengang, Masterstudiengang, Berufsakademie

    Damit scheidet eine entsprechende Anwendung der Vorschrift aus, denn das Masterstudium des Klägers folgt nicht auf einen "neuen" Studiengang, sondern schließt sich an einen nicht nach den Vorgaben des § 19 HRG aufgegliederten (Diplom-) Studiengang an einer Berufsakademie in Baden Württemberg an (vgl. VGH BW, Urt. v. 9. Oktober 2012 - 12 S 1231/12 -, juris Rn. 34 f.).

    (vgl. auch VGH BW, Urt. v. 9. Oktober 2012, a. a. O., juris Rn. 38).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2014 - 12 S 274/14

    Ausbildungsförderung für Ergänzungsstudium mit Studienziel Erste Juristische

    Indes ist es, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 09.10.2012 - 12 S 1231/12 - (ESVGH 63, 118) ausgeführt hat, das Ziel des § 7 Abs. 1 BAföG, die durch den sogenannten "Bologna-Prozess" angestoßene Restrukturierung der Hochschulabschlüsse durch Ausdifferenzierung von (grundständigen) Bachelor- bzw. Bakkalaureusstudiengängen und darauf aufbauenden Master- oder Magisterstudiengängen im Wege einer Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung ausbildungsförderungsrechtlich zu unterstützen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 S 1856/16

    Nicht ausgeschöpfter Grundanspruch auf Ausbildungsförderung; auf Bachelorstudium

    § 7 Abs. 1a Satz 1 BAföG stellt klar, dass Bachelor- und konsekutiver Masterstudiengang förderungsrechtlich als eine einheitliche Ausbildung i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG zu verstehen sind und gemeinsam den darin formulierten Grundanspruch auf Förderung grundsätzlich nur einer einzigen Ausbildung ausschöpfen (Senatsurteile vom 16.09.2014 - 12 S 274/14 - juris Rn. 36 und vom 09.10.2012 - 12 S 1231/12 - juris Rn. 32; BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R - NVwZ-RR 2012, 278).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 4 LA 330/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung bei Wechsel von einem Doppeldiplomstudiengang

    Zwar stellt § 7 Abs. 1a BAföG im Verhältnis zu § 7 Abs. 2 BAföG entgegen der vom Verwaltungsgericht, vom Senat in dem genannten Beschluss vom 3. September 2007 und in der Kommentarliteratur (Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 16.1 m.w.N.) vertretenen Auffassung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.5.2008 - 5 C 18.07 - ebenso OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.10.2011 - 2 LB 13/11 -, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.10.2012 - 12 S 1231/12 -) keine abschließende Sonderregelung dar.
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